Diese Allgemeinen Bedingungen gelten zur Verwendung gegenüber:
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge der Bucher Hydraulics (im folgenden Bucher Hydraulics oder Lieferer). Sie gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für sämtliche zukünftige Geschäfte der genannten Art. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, denen die Bucher Hydraulics nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden in keinem Fall Vertragsinhalt.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Individualvertrag mit dem Besteller schriftlich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für eine das Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung.
Bei Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben, die Bestandteil eines Angebotes von Bucher Hydraulics sind, sind handelsübliche Abweichungen zulässig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Bucher Hydraulics Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Bucher Hydraulics ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Für die Auslegung der Handelsklauseln gelten die Incoterms in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Versandfertig gemeldete Ware muss spätestens zum vereinbarten Liefertermin abgeholt werden; andernfalls lagert die Bucher Hydraulics sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers und berechnet sie als ab Werk geliefert. Bucher Hydraulics ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese zu berechnen. Angelieferte Gegenstände sind auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen; die Rechte aus Abschnitt IX bleiben unberührt.
Werden Gegenstände nach vom Besteller gelieferten Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Anweisungen gefertigt, ist dieser allein dafür verantwortlich, daß damit keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wegen Schutzrechtsverletzungen, die auf der Beachtung der vom Besteller gelieferten Unterlagen oder seinen Anweisungen beruhen, stehen ihm keine Rechte gegen Bucher Hydraulics zu. Wird Bucher Hydraulics wegen einer derartigen Schutzpflichtverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hat sie der Besteller in vollem Umfang von diesen Ansprüchen freizustellen.
Stand: November 2007